Befahrungsregelung:
- eine Befahrung von km 0,0 bis km 1,6 ganzjährig verboten.
- ab km 1,6 bis zur Mündung darf die Böhme in der Zeit vom 01.03. bis. 15.07. eines jeden Jahres nicht befahren werden.
- in der restlichen Zeit des Jahres darf nur gepaddelt werden, wenn die Pegel an der Einsatzstelle dies zulassen
- (Unterkante der roten Markierung darf nicht unterschritten werden)
- Leider können die Pegelstände nirgens abgefragt werden.
- es darf nur an den offiziellen Einsatzstellen ein- und ausgesetzt werden.
- es besteht ein ganzjähriges Uferbetretungsverbot von der Wasserseite her.
Links zu Gewässerbeschreibungen:
Campingplatz Böhmeschlucht in Vierde